![]() | Die ordentliche Hauptversammlung 2013 der Linde Aktiengesellschaft findet am Mittwoch, den 29. Mai 2013, um 10 Uhr im ICM – Internationales Congress Center München, Messegelände, 81823 München, statt. |
Tagesordnung zur Hauptversammlung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
Beschluss über die Entlastung des Vorstands
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats
Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers
Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I gemäß Ziffer 3.6 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung*
Beschluss über die Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts auf diese Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010 und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013 sowie entsprechende Satzungsänderung*
Beschluss über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2002 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung
Neuwahlen zum Aufsichtsrat und Bestellung von Ersatzmitgliedern
Beschluss über weitere Satzungsänderungen
Beschluss über die Änderung von Ziffer 2.1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)
Beschluss über die Änderung von Ziffer 7.1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)
Beschluss über die Änderung von Ziffer 11 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Beschluss über die Änderung von Ziffer 17.1 der Satzung (Bekanntmachungen der Gesellschaft)
* Das Bezugsrecht der Aktionäre kann bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt maximal zehn Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung nicht unterschreiten. Auf diese Grenze sind auch Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz während der Laufzeit der Ermächtigungen unter TOP 6 und TOP 7 bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die aufgrund von zum Zeitpunkt der Ausnutzung entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben wurden bzw. ausgegeben sind.
Das heißt, das Bezugsrecht der Aktionäre kann bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen nach TOP 6 und TOP 7 insgesamt nur in Höhe von maximal zehn Prozent des Grundkapitals ausgeschlossen werden
Einladung zur Hauptversammlung
Einladung zur Hauptversammlung 2013 (PDF 846 KB)
Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 474.176.962,56 Euro und ist eingeteilt in 185.225.376 teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien. Diese Gesamtzahl schließt die im Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 36.408 eigenen Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft nach § 71b AktG keine Rechte zustehen.