Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns bzw. der Gesellschaft beschreiben. Die Prüfungen des Abschlussprüfers erfolgen nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung; ergänzend werden im Rahmen der Konzernabschlussprüfung die International Standards on Auditing beachtet. Die Prüfungen umfassen auch das Risikofrüherkennungssystem. Die Zwischen- und die Halbjahresfinanzberichte werden vor der Veröffentlichung vom Vorstand mit dem Prüfungsausschuss erörtert.
Der Aufsichtsrat hat im Mai 2017 den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der prüferischen Durchsicht der Zwischenberichte und des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017 beauftragt. KPMG bzw. eine Vorgängergesellschaft ist seit dem 31. Dezember 1984 Abschlussprüfer der Linde AG. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Klaus Becker seit dem Geschäftsjahr 2013 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer (Global Lead Partner) seit dem Jahres‑ und Konzernabschluss 2015 Herr Harald von Heynitz. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats eine umfangreiche Unabhängigkeitserklärung vorgelegt. Es bestanden keine Interessenkonflikte. Mit dem Prüfer wurde vereinbart, dass die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss‑ oder Befangenheitsgründe umgehend unterrichtet werden, sofern diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer wurde verpflichtet, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen, unverzüglich zu berichten. Ferner hat sich der Abschlussprüfer verpflichtet, den Aufsichtsrat zu informieren, wenn er seinerseits bei der Prüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenserklärung der Gesellschaft zum Kodex ergeben.
Linde verfügt über ein Berichts‑, Überwachungs‑ und Risikomanagementsystem, das der Vorstand kontinuierlich weiterentwickelt und an die sich verändernden Rahmenbedingungen anpasst. Die Interne Revision überprüft in regelmäßigen Zeitabständen die Funktionsfähigkeit und die Effizienz des Risikomanagementsystems und des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus beurteilt der Abschlussprüfer die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems und berichtet regelmäßig auf globaler Ebene über das Ergebnis seiner Prüfung an Vorstand und Aufsichtsrat. Im Übrigen unterstützt der Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung und befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit Fragen des Risikomanagements. Er erhält regelmäßig Berichte vom Vorstand über das Risikomanagement, die Risikolage, die Risikoerfassung und die Risikoüberwachung. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung wird er regelmäßig unterrichtet. Ferner hat der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser ihm, soweit notwendig, über wesentliche Schwächen des Internen Kontrollsystems, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und des Risikofrüherkennungssystems berichtet. Einzelheiten zum Risikomanagement im Linde Konzern finden Sie im Chancen- und Risikobericht. Hierin ist der Bericht zum rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem enthalten.